Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG
Durchführung der gesetzlich geforderten Dichtheitsprüfung Ihres privaten Abwasserkanals. Um unser Trinkwasser zu schützen, gibt es in NRW einen neuen Paragraphen im Landeswassergesetz. Dieser regelt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens 31.12.2015 ihre privaten Abwasser-kanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen. In Wasserschutzzonen sind die Fristen verkürzt. Die Prüfung ist von einem anerkannten Sachkundigen nach § 61 a LWG durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren, damit die erstellte Dichtheitsbescheinigung auch den nötigen Nachweis bei der zuständigen Behörde erreicht.
Durch unseren geprüften Sachkundigen nach § 61 a LWG, können wir Ihre Leitungen, nach den behördlichen Anforderungen, prüfen und ausreichend dokumentieren.